aktuell aus dem Rathaus
Statement zur U3 Betreuung anlässlich der Ratssitung am 17.03.2016
Kinder sind unter finanziellen Gesichtspunkten fraglos eine Last. Was wir als ÖDP bemängeln ist die finanzielle Ungleichbehandlung von Erziehungsberechtigten. Bei den derzeitigen Lebensunterhaltskosten kann eine Durchschnittsfamilie mit 2 Kindern nur existieren, wenn beide Eltern arbeiten gehen. Alleinerziehend mit Kind geht ohne Job und Kitaplatz schon mal gar nicht. Die Kinder müssen deshalb möglichst früh in die Fremdbetreuung. Die Kosten übernimmt zum Großteil die Allgemeinheit. Jeder Kita Platz kostet monatlich über 1000€. Eltern, die auf den Rechtsanspruch verzichten, und damit auch auf Wohlstand, weil nur einer arbeiten gehen kann, finanzieren nicht nur das bestehende System über ihre Steuern sondern entlasten es zusätzlich durch die nicht Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs. Sie erhalten dafür keinen Ausgleich, im Gegenteil: Durch die Tatsache, dass ihnen die Erziehung ihrer eigenen Kinder wichtiger ist, als materieller Wohlstand, gelten sie inzwischen als "Rabeneltern", die ihre Kinder der frühkindlichen Bildung entziehen und obendrein als „Leistungsverweigerer“, weil sie sich der Erwerbsarbeit entziehen, die ja inzwischen als einzige gesellschaftlich anerkannt ist. Unsere Idee eines Erziehungsgehaltes für denjenigen, der das Kind überwiegend betreut, wird ja schon allein deswegen abgelehnt, weil man davon ausgeht, dass Eltern, die ein solches Gehalt in Anspruch nähmen, ihre Kinder verwahrlosen lassen, da sie unter „Generalverdacht“ gestellt werden, die Erziehung ihrer Kinder nicht bewältigen zu können oder die Leistung für andere Zwecke missbrauchen.
Es gibt aber zum Glück immer noch viele Eltern und Alleinerziehende, die sehr wohl willens und in der Lage sind, ihre Kinder bis zum 4. Lebensjahr zu Hause zu betreuen, und damit die Basis für eine gesunde Kindesentwicklung legen. - Und genau diese Möglichkeit eröffnete ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt! Erziehungsarbeit würde auch im privaten Umfeld als Erwerbsarbeit honoriert und damit vielleicht auch wieder gesellschaftlich anerkannt. Findet die Erziehungsarbeit überwiegend in einer Kita statt, erhält der Träger den entsprechenden Betrag.
Gleichzeitig müssten die Jugendämter rechtlich in die Lage versetzt werden, durch regelmäßige Hausbesuche den Bedarf einer eventuellen Fremdbetreuung festzustellen.
Gesamtgesellschaftlich würde das auf lange Sicht garantiert nicht teurer, denn unter den derzeitigen Umständen, vor allem in der U3 Betreuung, wächst eine Generation von beziehungsunfähigen und wenig resilienten Menschen heran. Das bestätigen schon die Entwicklungen der letzten Jahre mit der stetigen Zunahme an Kindern mit Förderbedarf. Eine feste Bezugsperson in den ersten drei Lebensjahren ist eine wesentliche Voraussetzung für einen psychisch gesunden Erwachsenen. Das ist erwiesen und hat nichts mit althergebrachten Familienmustern zu tun. Auch eine Kita kann dies leisten, vorausgesetzt die Kinder haben auch dort eine feste Bezugsperson.
Deshalb: Wenn schon Kita, dann nur mit einem entsprechenden Betreuungsschlüssel und angemessener Bezahlung!!!